Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklage erheben? Am besten über den Fachanwalt

Erhalten Sie eine fristlose oder fristgemäße Kündigung, müssen Sie zunächst entscheiden, ob Sie die Kündigung akzeptieren oder eine Kündigungsschutzklage erheben wollen, um die Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Kündigungsschutzgesetz findet bei einer fristgemäßen Kündigung nur Anwendung, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber schon sechs Monate beschäftigt sind und mindestens 10,25 Mitarbeiter im Betrieb tätig sind. Die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung können Sie auch ohne diese Voraussetzungen vom Arbeitsgericht überprüfen lassen.

Die Einreichung einer Kündigungsschutzklage ist zeitkritisch, also schnell Kontakt zu Fachanwältin Grage aufnehmen

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden. Wird diese Frist von Ihnen nicht eingehalten, wird Ihre Kündigung - von wenigen Ausnahmen abgesehen - rechtswirksam, und Sie haben keine Möglichkeit mehr, durch Vergleichsverhandlungen eine Abfindung zu erzielen.

Bei Fragen bezüglich der Erhebung einer Kündigungsschutzklage wenden Sie sich gern an Silke Grage, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Hamburg.

 
hmbr-grg 2024-12-04 wid-101 drtm-bns 2024-12-04